1. Mit Verfügung vom 20. Juli 2018 wurden A. und B. von der Steuerkommission Q. für das Jahr 2015 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 240'900.00 (satzbestimmendes Einkommen 264'600.00) und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 297'000.00 (satzbestimmendes Vermögen CHF 632'000.00) veranlagt. Dabei wurden unter anderem verbuchte Weiterbildungskosten von CHF 5'875.00 und eine nicht gerechtfertigte Ausbuchung von Umsatz von CHF 71'641.00 zum Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit von A. hinzugerechnet. 2. Gegen die Verfügung vom 20. Juli 2018 liessen A. und B. mit Schreiben vom 8. August 2018 Einsprache erheben. Sie liessen den Antrag stellen: