4.5. Der Rekurs ist in diesem Punkt damit teilweise gutzuheissen. Dementsprechend reduziert sich das satzbestimmende Einkommen von CHF 287'796.00 um CHF 5'288.00 auf CHF 282'508.00. Die Steuerkommission Q. wird angewiesen, eine neue Steuerausscheidung vorzunehmen.