4.4.2. Vorliegend wurde die Rechnung vom 14. August 2014 mit der Rechnungsnummer 162-2014 doppelt erfasst (Zahlung vom 15. August 2014 und vom 22. September 2014). Es fehlt damit ein Beleg (nach dem Zahlungsrhythmus zu schliessen derjenige für die Zahlung vom 15. August 2014) damit - 16 - ein Buchungsbeleg. Mangels belegmässigen Ausweises der bezahlten Leistungen sind die geltend gemachten Aufwendungen von CHF 5'875.00 um CHF 587.50 auf CHF 5'288.00 zu kürzen.