Die Beratung/Unterstützung erfolgte vielmehr periodisch berufsbegleitend und floss in die tägliche Arbeit. Solche Dienstleistungen werden regelmässig als geschäftsmässig begründet qualifiziert (etwa Dienstleitungen von Unternehmensberatungen und der Anwaltschaft oder im Zusammenhang mit einem Umbau von Praxisräumen die architektonischen/betrieblichen Beratungen). Vor diesem Hintergrund sind die Beratungskosten als geschäftsmässig begründet zu qualifizieren.