4.1.4. Zu den Weitebildungskosten wurde von den Rekurrenten mit Schreiben vom 6. Juni 2018 erwidert, die Beratungspraxis E. habe nur der Praxis dienliche Beratung erbracht. Es habe sich ausschliesslich um geschäftsbezogene und nicht um persönliche oder private Beratungen gehandelt. Die eingereichte Bestätigung von E. vom 10. Mai 2018 lautet wie folgt: