Es handle sich um eine reine Immobiliengesellschaft. Der Rekurrent beabsichtige, nach seiner Pensionierung weiterhin als Arzt tätig zu sein und ärztliche Dienstleistungen auch aus Haftungsgründen über die F. AG abzurechnen. Beim auf die F. AG übertragenen Umsatz handle es sich um Ertrag aus Untersuchungen von Fahrzeuglenkern (Fahrtauglichkeit) und Vorsorgeuntersuchungen. Diese Untersuchungen hätten in der Arztpraxis des Rekurrenten stattgefunden. Die Abrechnung sei im Namen des Rekurrenten erfolgt. Die Zahlungen seien ausnahmslos zu Gunsten der Arztpraxis erfolgt. Erst Ende Jahr habe die F. AG der Einzelunternehmung des Rekurrenten Rechnung gestellt.