"Die Rechnungen der 'beratungspraxis E.' seien als geschäftlicher Aufwand steuermindernd zu berücksichtigen." Es wurde eine Reduktion des steuerbaren Einkommens auf CHF 281'318.00 verlangt. 3. Mit Entscheid vom 19. Februar 2019 wies die Steuerkommission Q. die Einsprache ab. 4. Den Einspracheentscheid vom 19. Februar 2019 (Zustellung am 22. Februar 2019) haben A. und B. mit Rekurs vom 25. März 2019 (Postaufgabe am gleichen Tag) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Sie stellen die Anträge: