4.3.2. Nach Auffassung des Spezialverwaltungsgerichtes sind Beratungen in geschäftlichen Belangen wie vorliegend das Coaching in Patientenanalyse oder Personalführung weder unter den Begriff der Weiterbildung, noch der Ausbildung zu subsumieren (vgl. dazu den SGE vom 28. August 2017 [3-RV.2017.24]), zumal es sich dabei nicht um die Absolvierung eines Lehrganges handelt. Die Beratung/Unterstützung erfolgte vielmehr periodisch berufsbegleitend und floss in die tägliche Arbeit ein.