4.1.9. In der Vernehmlassung des Gemeindesteueramtes Q. wird erklärt, im Rekurs sei die Begründung geändert worden, indem der Personalführung plötzlich weniger Bedeutung beigemessen worden sei. Erstmals sei das Argument der Erweiterung zur Gruppenpraxis, wie sie 2018 umgesetzt worden sei, eingebracht worden. Ein privates Interesse des Rekurrenten an den Beratungen könne unverändert nicht völlig ausgeschlossen werden, auch wenn nicht von einer Paartherapie auszugehen sei.