4.1.8. Mit Rekurs wird neu ausgeführt, der Rekurrent habe in den Jahren 2012 - 2015 Frau E. im Hinblick auf den Ausbau der Arztpraxis und die Nachfolgeplanung engagiert. Die Aufwendungen seien mit Rechnungen und der Zahlung nachgewiesen und daher geschäftsmässig begründet. Es sei nicht ersichtlich, inwiefern die Aufteilung der Tätigkeit der Beraterin in patienten- und personalbezogene Beratungen wesentliche sein sollte. Ebensowenig bestehe bei einer Arztpraxis für einen Aufwand in jedem Fall eine medizinische Notwendigkeit oder eine vom Verband anerkannte Weiterbildung.