4.1.6. In der Einsprache wurde ausgeführt, die Beratungen hätten einzig dem Arztbetrieb gedient. Es handle sich um berufliche Weiterbildungen sowie Beratungsaufwände für die Arztpraxis. Die Beratungspraxis E. biete als unabhängige Dritte auch Beratungen im Arbeitsbereich an. Es seien Patientenanalysen, geschäftliche Prozesse sowie Führungsfragen behandelt worden. Es sei keine Paartherapie erfolgt. Die als Beilage eingereichte Bestätigung von E. vom 16. Juli 2018 lautete wie folgt: