Es dürfe keine Schlechterstellung erfolgen. Das Gemeindesteueramt Q. sei durch Meldung aufgefordert worden, die Doppelbesteuerung durch eine Steuerausscheidung zu vermeiden. Das KStA JP sei ebenfalls aufgefordert worden, die Doppelbesteuerung zu vermeiden, was dieses im Revisionsverfahren jedoch abgelehnt habe. Auf jeden Fall verstosse die Besteuerung auch gegen das Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Es sei den Rekurrenten zwischenzeitlich egal, wo die Steuern zu bezahlen seien, einfach nicht doppelt. Steuerkommission und KStA JP sollen sich absprechen.