An diesen Aufrechnungen wurde im Einspracheverfahren festgehalten. -5- 2.3.2. Mit Verfügung vom 6. Oktober 2015 veranlagte das KStA, Sektion juristische Personen (JP), die F. AG für den Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013 mit einem steuerbaren Reingewinn von CHF 36'375.00 und einem steuerbaren Eigenkapital von CHF 453'168.00. Als Ertrag erfasst wurde dabei die Umsatzverschiebung aus der Einzelunternehmung des Rekurrenten von CHF 72'570.00 (Konto 3100 Honorar aus ärztlichen Dienstleistungen). Diese Veranlagung ist in Rechtskraft erwachsen.