2. 2.1. Der Rekurrent führt in Q. an der X-Strasse 8 eine Arztpraxis. Die Rekurrentin ist in unselbständiger Erwerbstätigkeit in der Praxis des Rekurrenten tätig. Mit der Steuererklärung 2013 deklarierten die Rekurrenten ein Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit des Rekurrenten (Arztpraxis) von CHF 182'023.00. Weiter wurden Einkünfte der Rekurrentin aus unselbständiger Erwerbstätigkeit (Lohnausweis vom 15. Dezember 2014) von CHF 74'921.00 und ein Einkommen aus unselbständigem Nebenerwerb des Rekurrenten für die F. AG (nachfolgend: F. AG), Dr. A., Q., von CHF 11'250.00 angegeben.