In welchem Umfang denn für den Rekurrenten aus den Beratungen ein unmittelbarer privater Nutzen resultiert haben soll, ist nicht nur für die Steuerkommission Q. unklar (vgl. Ausführungen in der Vernehmlassung). Es ergeben sich aus den bisherigen Ausführungen der Rekurrenten und aus den Bestätigungen von Frau E. keine Hinweise für einen direkten privaten Nutzen des Rekurrenten. Daran ändert nichts, dass jede Beratung, Weiterbildung oder Ausbildung – soweit sie denn ernsthaft betrieben wird – persönlichkeitsbildend ist oder zu einer Verbesserung des auch privaten Netzwerkes führen kann. Ein Privatanteil ist nicht auszuscheiden.