Im Schreiben vom 7. Dezember 2018 wurde aufforderungsgemäss ergänzt, im Jahr 2012 seien in der Arztpraxis drei Angestellte (inkl. Rekurrentin) beschäftigt gewesen. "Die Konstellation von 3 Angestellten von denen eine die Ehefrau ist, erleichtert die Führung nicht." Teamsitzungen seien nach Vorbesprechungen mit Frau E. durchgeführt und Führungsmethoden aufgefrischt worden. Der Rekurrent habe seinen Führungsstil zu Gunsten der Arztpraxis verbessern können. Darüber hinaus seien Praxisfälle in Supervisionen analysiert worden. Der Rekurrent habe sich so weiterbilden können. Die Aufwendungen für die Beratungen hätten nicht weiterverrechnet werden können.