"Bei dieser Weiterbildung handelt es sich um prozessorientierte Beratung im Bereich Verhalten gegenüber von Patienten und Personal in einer Arztpraxis. Der Kurs fand regelmässig in V. statt. Dorthin ist Dr. A. mit dem Geschäfts-PW gefahren. Also keine Fahrten und zusätzlichen Beherbergungskosten in Deutschland." 4.1.3. Mit Schreiben des KStA BP vom 16. April 2018 wurden die geltend gemachten Kosten als nicht geschäftsmässig begründete private Lebenshaltungskosten qualifiziert, da die Sitzungen mit Frau E. der persönlichen Gesunderhaltung des praktizierenden Arztes gedient hätten.