Das gegen die rechtskräftige Veranlagung vom 6. Oktober 2015 eingereichte Revisionsgesuch wurde vom KStA JP mit Revisionsentscheid vom 4. Februar 2019 und Einspracheentscheid im Revisionsverfahren vom 30. Juli 2019 abgewiesen. Gegen diesen Entscheid hat die F. AG mit Schreiben vom 30. August 2019 Rekurs erheben lassen (pendentes Rekursverfahren 3-RV.2019.157)