2.3.2. Mit Verfügung vom 6. Oktober 2015 veranlagte das KStA, Sektion juristische Personen (JP), die F. AG für den Zeitraum vom tt.mm.2012 bis zum 31. Dezember 2012 mit einem steuerbaren Reingewinn von CHF 31'207.00 (satzbestimmender Reingewinn von CHF 43'044.00) und einem steuerbaren Eigenkapital von CHF 414'222.00. Als Ertrag erfasst wurde dabei die Umsatzverschiebung aus der Einzelunternehmung des Rekurrenten von CHF 64'460.00 (Konto 3100 Honorar aus ärztlichen Dienstleistungen). Diese Veranlagung ist in Rechtskraft erwachsen.