2. 2.1. Der Rekurrent führt in Q. an der X-Strasse 8 eine Arztpraxis. Die Rekurrentin ist in unselbständiger Erwerbstätigkeit in der Praxis des Rekurrenten tätig. Mit der Steuererklärung 2012 deklarierten die Rekurrenten ein Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit des Rekurrenten (Arztpraxis) von CHF 148'010.00. Weiter wurden Einkünfte der Rekurrentin aus unselbständiger Erwerbstätigkeit (Lohnausweis vom 9. Januar 2014) von CHF 75'285.00 und ein Einkommen aus unselbständigem Nebenerwerb des Rekurrenten für die F. AG (nachfolgend: F. AG), Dr. A., Q., von CHF 4'500.00 angegeben.