2. Die Rekurrenten haben die Kosten des Rekursverfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 4'000.00 der Kanzleigebühr von CHF 445.00 und den Auslagen von CHF 100.00, zusammen CHF 4'545.00 zu 15 % mit CHF 681.75 unter solidarischer Haftbarkeit zu bezahlen. Der Rest wird auf die Staatskasse genommen. 3. Es wird eine Parteientschädigung von CHF 6'225.00 (inkl. MWSt) ausgerichtet. - 37 - Zustellung an: den Vertreter der Rekurrenten (2) das Kantonale Steueramt das Gemeindesteueramt Q. Rechtsmittelbelehrung