1.3. In teilweiser Gutheissung des Rekurses bleibt das steuerbare und satzbestimmende Einkommen 2010 mit CHF148'535.00 unverändert. Das satzbestimmende Vermögen wird von CHF 235'653.00 um CHF 5'000.00 auf CHF 230'653.00 reduziert. Die Steuerkommission Q. wird angewiesen, eine neue Steuerausscheidung vorzunehmen. 1.4. Der Rekurs betreffend die Kantons- und Gemeindesteuern 2011 wird abgewiesen. Das steuerbare (CHF 203'480.00) und satzbestimmende Einkommen 2011 (CHF 204'571.00) bleiben unverändert. Das satzbestimmende Vermögen beträgt unverändert CHF 339'424.00.