1. 1.1. In teilweiser Gutheissung des Rekurses wird das steuerbare Einkommen 2008 auf CHF 0.00 festgesetzt. Das satzbestimmende Vermögen beträgt CHF 260'154.00. Die Steuerkommission Q. wird angewiesen, eine neue Steuerausscheidung vorzunehmen. 1.2. In teilweiser Gutheissung des Rekurses wird das steuerbare Einkommen 2009 auf CHF 67'449.00 festgesetzt. Das satzbestimmende Vermögen beträgt CHF 266'991.00. Die Steuerkommission Q. wird angewiesen, eine neue Steuerausscheidung vorzunehmen.