9. Zusammenfassend ist der Rekurs im vereinigten Verfahren betreffend die Kantons- und Gemeindesteuern 2008 bis 2011 teilweise gutzuheissen. Der anrechenbare Verlust wird von CHF 143'344.00 ermessensweise auf CHF 140'000.00 (Schätzung) reduziert. Anzupassen sind die Säule-3a-Bei- träge der Jahre 2008 und 2009. Ebenso wird das satzbestimmende Vermögen der Jahre 2008 bis 2010 um den Wert des in den Geschäftsaktiven jeweils akzeptierten Anteils am BK E. vermindert. Die Steuerkommission Q. wird angewiesen, jeweils den Veränderungen mit einer neuen Steuerausscheidung Rechnung zu tragen.