Insoweit ist der Rekurs hinsichtlich Verlustverrechnung (Verlustvortrag) gutzuheissen. 8.4. Das steuerbare und satzbestimmende Einkommen 2010 bleibt mit CHF 148'535.00 unverändert. Das satzbestimmende Vermögen wird von CHF 235'653.00 um CHF 5'000.00 auf CHF 230'653.00 reduziert. Die Steuerkommission Q. hat eine neue Steuerausscheidung vorzunehmen. Der Rekurs betreffend die Kantons- und Gemeindesteuern 2010 ist damit teilweise gutzuheissen. 8.5. Das steuerbare (CHF 203'480.00) und satzbestimmende Einkommen 2011 (CHF 204'571.00) bleiben unverändert, ebenso das satzbestimmende Vermögen (CHF 339'424.00).