Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Vorinstanz mit einem Verhalten, welches gegen Treu und Glauben verstösst, die formelle Unmöglichkeit einer Verlustverrechnung begründet hat. Die Veranlagung der Kan- tons- und Gemeindesteuern 2009 ist daher zu korrigieren. Das Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit reduziert sich von CHF 71'099.00 um CHF 26'758.00 auf CHF 44'341.00. Demgemäss ist der Beitrag an die Säule 3a von CHF 12'970.00 um CHF 4'102.00 auf CHF 8'868.00 (20 % von CHF 44'341.00) anzupassen.