Die Veranlagung für die Kantons- und Gemeindesteuern 2008 wurde am 18. April 2017 vorgenommen, der Einspracheentscheid am 21. Januar 2019 gefällt. Von der Einreichung der Steuererklärung bis zur Fällung des Einspracheentscheides vergingen damit annähernd 9 Jahre, dies im Wissen darum, dass die Veranlagungen der Folgejahre ab 2009 von der Beurteilung der Kantons- und Gemeindesteuern 2008 abhängig waren. Daraus erhellt, dass eine allfällige Verjährungsgefahr, welche zur Eröffnung der Veranlagungen der Jahre 2009 bis 2011 am 17. März 2020 geführt haben soll, von den Steuerbehörden selbst verursacht war.