Die Rekurrenten haben in ihren Eingaben, zuletzt im Rekurs vom 20. März 2019 wiederholt auf den Zusammenhang der Veranlagungen 2008 bis 2011 hingewiesen. Es wurde um Sistierung ersucht. Der Antrag um Sistierung wurde abgewiesen. Trotz Rechtshängigkeit des Rekurses vom 20. März 2019, in welchem mit Subeventualanträgen die Steuerfolgen für die Jahre 2009 bis 2011 erwähnt wurden, eröffnete die Steuerkommission Q. die Veranlagungen der Jahre 2009 bis 2011 vom 17. März 2020. Zur Begründung wurde unter anderem ausgeführt, es drohe aufgrund der Behandlungsdauer von Rechtsmitteln durch die Steuerjustizbehörden die Verjährung.