aus Gründen der Gleichbehandlung mit dem Geschäftspartner mit CHF 10'000.00 erfasst. Wenn eine Erhöhung des Wertes um CHF 140'000.00 beantragt werde, werde eine Besserstellung verlangt, was seltsam anmute. Der Einspracheentscheid ist in Rechtskraft erwachsen. 8.3.2. Es stellt sich die Frage, ob der im Jahr 2008 ermittelte Verlustvortrag von CHF 26'758.00 trotz Rechtskraft der Veranlagung 2009 zu gewähren ist. Insbesondere ist zu prüfen, ob mit einem rechtskräftig veranlagten Einkommen 2009 aus selbständiger Erwerbstätigkeit eine "Sperrwirkung" eingetreten ist.