Gegen die Veranlagung wurde Einsprache erhoben. Beantragt wurde einspracheweise unter anderem die Erhöhung der Beteiligung am BK E. um CHF 140'000.00 und damit eine Erhöhung der Steuerlast. Mit Entscheid der Steuerkommission Q. vom 21. September 2020 wurde die Einsprache teilweise gutgeheissen. Das steuerbare Einkommen wurde auf CHF 90'100.00 reduziert. Das steuerbare Vermögen blieb unverändert. Zur Begründung wurde unter Verweis auf den Einspracheentscheid betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2008 ausgeführt, obwohl es sich bei der Beteiligung am BK E. nicht mehr um Geschäftsvermögen handle, sei diese - 30 -