8.3. 8.3.1. Mit Verfügung vom 17. März 2020 wurden die Rekurrenten von der Steuerkommission Q. für die Kantons- und Gemeindesteuern 2009 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 96'700.00 und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 238'000.00 (satzbestimmendes Einkommen CHF 276'000.00) veranlagt. Die Einkünfte aus selbständiger Haupterwerbstätigkeit wurden auf CHF 77'499.00 festgelegt, wobei bezüglich BK E. keine Einkommensaufrechnung erfolgte. Die Beteiligung am BK E. wurden mit CHF 10'000.00 bewertet. In der Abweichungsbegründung wurde zum BK E. ausgeführt: