Das satzbestimmende Vermögen reduziert sich von CHF 280'154.00 um den Anteil Personengesellschaft (Ziff. 32.1) von CHF 20'000.00 auf CHF 260'154.00. Die Steuerkommission Q. wird angewiesen, eine neue Steuerausscheidung vorzunehmen. Insoweit ist der Rekurs betreffend die Kantons- und Gemeindesteuern 2008 teilweise (Ausnahme im Umfang der Anpassung des Säule 3a Beitrages) gutzuheissen.