(3-RV.2020.174) und 2011 (3-RV.2020.175) sowie 2009 aus. Die Folgen sind nachfolgend zu beschreiben. 8.2. Das Einkommen 2008 aus selbständiger Erwerbstätigkeit des Rekurrenten reduziert sich von CHF 86'302.00 um CHF 140'000.00 auf minus CHF 53'698.00. Folge davon ist, dass der Säule-3a-Abzug (hier 20 % des Reingewinnes) zu streichen ist. Das steuerbare und satzbestimmende Einkommen erhöht sich damit vorerst von CHF 98'242.00 um CHF 15'000.00 auf 113'242.00 und vermindert sich in der Folge auf neu CHF 0.00. Der Verlustvortrag beträgt CHF 26'758.00.