Eine Schätzung mit CHF 0.00, hätte den das KStA BP bzw. die Vorinstanz eine Prüfung tatsächlich vorgenommen, ist auszuschliessen. Das Spezialverwaltungsgericht geht – nachdem das KStA BP und die Vorinstanz eine Prüfung bzw. Schätzung des Verlustes unterlassen haben – gestützt auf die eingeholten Belege (11 Belegordner Bauabrechnungen Häuser 1 – 11 und Belegordner Bauabrechnung Garage) von einem im Jahr 2008 anrechenbaren Verlust von CHF 140'000.00 aus. 8. 8.1. Das vorliegende Ergebnis wirkt sich in den vereinigten Rekursverfahren betreffend die Kantons- und Gemeindesteuer 2008 (3-RV.2019.61), 2010 - 29 -