Weiter wurden die Auszüge 2003 bis 21. Dezember 2011 des Kontokorrents des BK E. eingereicht. Dieses zeigt Einnahmen und Ausgaben unter Nennung der Zahlenden und der Leistungsempfänger. Gestützt auf diese Angaben ist offensichtlich, dass ein schlussendlich doch erheblicher Verlust eingetreten ist. Dass eine Prüfung durch das KStA BP unterlassen wurde, ist beim Vorliegen der massgeblichen Unterlagen nicht nachvollziehbar. Eine Schätzung mit CHF 0.00, hätte den das KStA BP bzw. die Vorinstanz eine Prüfung tatsächlich vorgenommen, ist auszuschliessen.