19. November 2018 angeboten, nachträglich eine Buchhaltung zu erstellen, sollten – entgegen der Auffassung der Rekurrenten – die Aufzeichnungen nicht genügen (Mehrwertsteuerpraxis/"amerikanisches Journal"). Die Vorinstanz hat die Erfassung der Einnahmen und Ausgaben mit einer Excel-Datei bei Umsätzen von über CHF 10 Mio. und bei rund 470 Buchungen als ungenügend erachtet. Es sei nicht von einfachen Verhältnissen auszugehen (Einspracheentscheid; Stellungnahme des Steuerkommissärs vom 25. Juni 2018).