anerkannt wird. Es ist jedoch immer denkbar, dass bereits die abgelehnte Buchhaltung klare Hinweise auf ein insgesamt negatives Geschäftsergebnis enthält (z.B. sehr hoher Verlust bei hohen belegmässige nachgewiesenen Aufwendungen und der Ausschliessbarkeit in Gewicht fallender zusätzlicher, nicht verbuchter Umsätze). In einem solchen Fall würde die kategorische Verweigerung der Anerkennung eines Verlusts zu einer offensichtlich unrichtigen Schätzung führen.