6.4.2. Demgegenüber hat das Verwaltungsgericht in seinem Entscheid vom 29. Oktober 2015 (WBE.2015.94) zu den Anforderungen an den Verlustnachweis bei einem bargeldintensiven Betrieb ohne ordnungsgemäss geführtes Kassenbuch mit daraus folgender Ermessensveranlagung ausgeführt: "2.2.2. (…)