Insbesondere im Jahr 2010 stand das BK E. mit einer Zahlung von gerade noch CHF 240.00 nahezu still. Insofern ist nach Auffassung der Mehrheit des Spezialverwaltungsgerichtes von einer Beendigung der konsortionalen Tätigkeiten im Jahr 2008 auszugehen. Ein Verlust ist damit im Jahr 2008 geltend zu machen. Eine Minderheit des Gerichtes hätte dagegen die Beendigung des BK E. auf den Zeitpunkt der Schlussabrechnung im Jahr 2011 festgelegt und dementsprechend einen Verlust im Steuerjahr 2011 als abziehbar betrachtet. - 20 -