In rein zivilrechtlicher Hinsicht müsste mit der Saldierung des Kontokorrents und der Auszahlung der von CHF 150'000.00 noch verbliebenen Kapitaleinlage von CHF 6'656.00 von einem Abschluss des BK E. im Jahr 2011 ausgegangen werden. Hingegen erfolgte in steuerlicher Hinsicht die Aufgabe der wesentlichen Aktivitäten des BK E. im Jahr 2008. Danach ist ein deutlicher Bruch festzustellen. Die Aktivitäten ab 2009 sind denn auch im Gesamtzusammenhang betrachtet nur noch als "vernachlässigbare" Tätigkeiten (Inkassohandlungen) zu werten. Insbesondere im Jahr 2010 stand das BK E. mit einer Zahlung von gerade noch CHF 240.00 nahezu still.