2.3.1. und [wenn auch in der Sache aufgehoben durch] Bundesgerichtsurteil vom 1. Mai 2020 [2C,332/2019], Erw. 2.4.4; beide Urteile in Bezug auf die Anwendung von § 45 Abs. 1 lit. f StG). Weiter hat sich das Bundesgericht im Urteil vom 21. August 2020 (2C_240/2020), Erw. 5.1, zum Liquidationszeitpunkt bei - 18 - einer steuersystematischen Realisation (Überführung von Geschäftsvermögen in Privatvermögen) geäussert. Von einer "verzögerten Liquidation" ist auszugehen, wenn die steuerpflichtige Person die Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit mitteilt, gleichzeitig aber erklärt, weitere Aktiven im Rahmen der Liquidation verkaufen zu wollen.