Nach Auffassung des Rekurrenten sei es richtig, dass er den Verlust periodengerecht in den Jahren 2010 und 2011 geltend gemacht habe. Die Rekurrenten könnten sich auch damit einverstanden erklären, dass der Verlust im Jahr 2008 berücksichtigt werde, obwohl in den Jahren 2010 und 2011 noch Mehrleistungen bereinigt worden seien. Entsprechende Schlusszahlungen seien im Mai 2011 überwiesen worden. Im Jahr 2007 sei dagegen ein Verlust nicht erkennbar gewesen. Zudem hätte das BK E. im Jahr 2008 noch erhebliche Einnahmen und Ausgaben gehabt. Es sei ohnehin nicht Sache der Steuerbehörden den Zeitpunkt der Liquidation zu bestimmen. Es habe im Jahr 2007 kein Auflösungsgrund bestanden. Es sei