CHF 143'344.00. Allfällige Verluste aus einem Baukonsortium seien dann steuerwirksam, wenn sie für die Gesellschafter erkennbar seien. Der Rekurrent habe auch in den Jahren 2008 und 2009 mit einem Gewinn gerechnet. Dementsprechend habe der Rekurrent weiterhin die Kapitaleinlage von CHF 150'000.00 ausgewiesen. Nach den ersten Informationen über einen Totalverlust der Einlage habe der Rekurrent die Beteiligung im Jahr 2010 um CHF 75'000.00 abgeschrieben. Nach der den Konsorten im Jahr 2012 eröffneten Abrechnung des BK E. wurde die Beteiligung im Jahr 2011 um weitere CHF 68'344.00 abgeschrieben.