Steuerbehörden hätten mit Schreiben vom 12. Juli 2017 ihr Einverständnis zu diesem vorgeschlagenen Vorgehen erklärt. Im Verlauf des Kalenderjahres 2010 habe G. erstmals einen möglichen Verlust des BK E. erwähnt. Über den möglichen Totalverlust der Einlagen in das BK E. habe der Rekurrent die Steuerbehörden mit Schreiben vom 23. Juni 2010 orientiert. Am 12. April 2012 habe G. die Schlussabrechnung des BK E. und eine Excel-Zusammenstellung mit allen Zahlungen erstellt. Er habe zudem alle Belege zum BK E. herausgegeben. Anhand der Excel Zusammenstellung und der Belege sei das Bauhauptkonto bbb, aufgebaut im Sinne eines amerikanischen Journals, erstellt worden.