Damit sei auch der Eventualantrag abgehandelt. Der drohende Verlust führe offensichtlich zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 0.00 aus der Konsortialbuchhaltung. Per Saldo führe das zu einer Erhöhung des steuerbaren Vermögens. Nachdem diese Erhöhung jedoch dem ausdrücklichen Antrag der Rekurrenten entspreche, sei auf die Einholung einer Stellungnahme verzichtet worden. Gesamthaft resultiere aufgrund des tieferen Einkommens keine Schlechterstellung. - 14 -