Weiter wurde ausgeführt, dass die Beteiligung am BK E. bei einem anderen Beteiligten im Jahr 2008 abweichend behandelt worden sei. Es sei dort ein Reingewinn von CHF 0.00 und aufgrund der Begleitnotiz des Steuerpflichtigen, wonach ein Verlust von CHF 130'000.00 zu erwarten sei, der Konsortialanteil mit CHF 20'000.00 erfasst worden. Es sei deshalb angebracht, die Einsprache teilweise gutzuheissen und die Rekurrenten gleich zu behandeln. Dementsprechend sei ein Anteil am BK E. von CHF 20'000.00 im Geschäftsvermögen zu berücksichtigen. Damit sei auch der Eventualantrag abgehandelt.