Die Bilanzierung als Geschäftsvermögen sei somit bis ins Jahr 2007 als korrekt anzusehen. Nachdem die letzte Wohneinheit 2007 veräussert worden sei, hätte das BK E. im Geschäftsjahr 2006/2007 liquidiert werden müssen. Die Beteiligung habe per 31. Dezember 2008 nicht mehr zum Geschäftsvermögen gehört. Ein Verlust sei zudem mangels ordnungsgemäss geführter Buchhaltung nicht ausgewiesen, und könne – da auch periodenfremd – nicht berücksichtigt werden.