3.6. Mit den Einspracheentscheiden wurde an der mit dem "Vorbericht" vom 25. Juni 2018 vertretenen Auffassung festgehalten. Das BK E. sei von drei Teilhabern aus der Baubranche gegründet worden. Die mit der Erstellung der Immobilien zusammenhängenden Aufträge seien mehrheitlich durch die Unternehmungen der Konsorten ausgeführt worden. Die Beteiligung stehe somit in einem engen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit des Rekurrenten und sei daher dem geschäftlichen Bereich zuzuordnen. Die Bilanzierung als Geschäftsvermögen sei somit bis ins Jahr 2007 als korrekt anzusehen.