Wie der rechtskräftigen Steuerveranlagung 2007 zu entnehmen sei, habe die Steuerbehörde den Anteil des Einsprechers am BK E. per 31. Dezember 2007 separat als "Anteile an Personengesellschaften" erfasst und die Aktiven der Einzelfirma entsprechend reduziert. Die Beteiligung am BK E. stelle dementsprechend per 31. Dezember 2008 kein Geschäftsaktivum - 13 -