3.5. 3.5.1. Mit den Einsprachen wurde geltend gemacht, die Beteiligung am BK E. sei seit 2003 in der Einzelunternehmung Elektrogeschäft F. aktiviert gewesen. Die Steuerkommission Q. habe die aktivierte Beteiligung bei der Festsetzung der Steuern 2007 bei der Vermögenssteuer erfasst. Die Beteiligung könne daher nicht einfach "steuerneutral" ausgebucht werden. Die Beteiligung habe per 31. Dezember 2008 zu den Geschäftsaktiven gehört. Falls die Steuerkommission Q. zum Schluss kommen sollte, dass die Beteiligung am BK E. per 31. Dezember 2008 nicht mehr zum Geschäftsvermögen gehöre, sei sie erfolgswirksam abzuschreiben bzw. auszubuchen.